Seebrücke Ostseebad Rerik

Buchungsbedingungen

§ 1 Buchung


(1) Der Vertrag über die Vermietung der Ferienwohnung kommt verbindlich zustande, wenn der Vermieter die vereinbarte Anzahlung erhalten hat. Mit der Überweisung der Anzahlung erkennen der Gast und seine Mitreisenden die Buchungsbedingungen als verbindlich an.
(2) Der Gast ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Sollte die Buchungsbestätigung inhaltlich von der Buchungsanfrage bzw. dem Angebotabweichen und vom Gast nicht innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt Einwendungen erhoben werden, so gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung als vertraglich vereinbart.

§ 2 Anzahlung / Zahlung


(1) Eine Anzahlung in Höhe von 20% der vereinbarten Gesamtmiete ist unmittelbar nach Vertragsabschluss auf die angegebene Bankverbindung zu überweisen.
(2) Die Restzahlung in Höhe von 80% ist im Voraus bis spätestens 14 Tage vor Anreise (Fälligkeit) zu entrichten (Zahlungseingang auf dem angegebenen Konto).

§ 3 An- und Abreise


(1) An- und Abreise werden als ein Tag berechnet.
(2) Der Vermieter stellt die Wohnung am Einzugstag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Sollte die Ferienwohnung ausnahmsweise nicht rechtzeitig 15:00 Uhr zur Verfügung stehen, können keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
(3) Die Reservierung wird bis 14:00 Uhr des aus dem Mietbeginn folgenden Tages aufrechterhalten – danach verfällt die Verpflichtung der Reservierung.
(4) Am Abreisetag ist die Ferienwohnung einschließlich aller Schlüssel bis 11:00 Uhr an den Vermieter bzw. dessen Bevollmächtigten zu übergeben. Die bei der Abnahmedurchzuführende Überprüfung der Mietsache einschließlich des Inventars schließt die spätere Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen des Vermieters wegen Beschädigung durch den Gast nicht aus.

§ 4 Mietobjekt


(1) Die Wohnung ist vollständig eingerichtet und wird mit samt dem darin befindlichen Inventar vermietet. Etwaige Mängel, Fehlbestände oder Beschädigungen sind dem Vermieter oder dessen Bevollmächtigten unmittelbar nach erfolgter Schlüsselübergabe anzuzeigen.
(2) Der Gast verpflichtet sich, die Mietsache und die zur gemeinschaftlichen Benutzung bestimmten Räume, Einrichtungen und Anlagen schonend und pfleglich zu behandelnsowie für ausreichende Lüftung und Heizung der ihm überlassenen Räume zu sorgen. Zeigt sich ein nicht nur unwesentlicher Mangel der Mietsache oder wird eine Vorkehrung zum Schutz der Mietsache oder des Grundstücks gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr erforderlich, so hat der Gast dies dem Vermieter oder dessen Bevollmächtigten unverzüglich mitzuteilen.
(3) Der Gast haftet für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung der dem Gast obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht entstehen, besonders wenn technische Anlagen und andere Einrichtungen unsachgemäß behandelt, die überlassenen Räume nur unzureichend gelüftet, beheizt oder gegen Frost geschützt werden. Der Gast haftet auch für das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen.
(4) Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, Störung des Hausfriedens, Nichtangabe von zusätzlichen Personen oder das Mitbringen von Haustieren kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietpreis wird vom Vermieter einbehalten.
(5) Die Unter- bzw. Weitervermietung ist ohne unsere ausdrückliche Zustimmung ausgeschlossen und unzulässig. Der geschlossene Mietvertrag wird somit unwirksam.
(6) Der Mietvertrag bezieht sich auf die angegebene Personenzahl. Die etwaige Unterbringung weiterer Personen bedarf der Zustimmung des Vermieters und wird gesondert in Rechnung gestellt.
(7) Der Vermieter haftet nicht für Verlust und Beschädigung von eingebrachten Sachen einschließlich Kraftfahrzeug.
(8) Das Carport (Nr.12) steht kostenfrei zur Verfügung. Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr.
(9) Der Vermieter übernimmt die Endreinigung der Mieträume. Die Kosten hierfür sind in der Rechnung ausgewiesen.
(10) Die Wohnung ist eine Nichtraucherwohnung.

§ 5 Haustiere


Tierhaltung ist in der Wohnung ausdrücklich nicht gestattet.

§ 6 Reiserücktritt / Stornierung


Ein notwendiger Rücktritt von der Reise bzw. Buchung muss schriftlich erfolgen. Der Vermieter hat einen Ersatzanspruch auf die vertraglich vereinbarte Miete nach folgenderStaffelung:
– bis 42 Tage vor Reiseantritt 20 Euro Bearbeitungsgebühr
– bis 30 Tage vor Reiseantritt 30%
– bis 10 Tage vor Reiseantritt 50%
– bis 2 Tage vor Reiseantritt 90%
– bei Nichtanreise bzw. vorzeitiger Beendigung 100%

§ 7 Rücktritt durch den Vermieter


Durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist der Rücktritt erfolgen, wenn der Gast andere Gäste bzw. Mieter trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist.

§ 8 Haftung des Vermieters


Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjektes. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in der Wasser- oder Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen.

§ 9 Schlussbestimmungen (Salvatorische Klausel)


(1) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die Bedingungen im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.
(2) Von diesen Bedingungen abweichende oder diese Bedingungen ergänzende Vereinbarungen im Einzelfall bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform
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